SAAL-Networks

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) bilden die Grundlage aller Verträge zwischen der

SAAL-Networks, vertreten durch , Alexander Helbig
Ullsteinstr. 173,12105 Berlin (nachfolgend SAAL-Networks genannt)

und

ihrem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt)

im Zusammenhang mit der Erbringung von Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen (nachfolgend Leistungen genannt), soweit sich aus den Einzelverträgen, Besonderen Geschäftsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen nichts Abweichendes ergibt.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und sonstige Abreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch SAAL-Networks wirksam.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn SAAL-Networks diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

2 Zustandekommen des Vertrages


2.1 Alle Angebote der SAAL Networks sind freibleibend. Ein
Einzelvertrag kommt wirksam zustande, wenn SAAL- Networks einen mittels Auftragsformulars erteilten Kundenauftrag schriftlich mit Zugangsdatum bestätigt, spätestens jedoch wenn der Kunde von SAAL- Networks bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.

2.2 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.3 SAAL Networks behält sich vor, von einem Vertrag zurückzutreten oder die Leistung mit modifizierten Leistungsmerkmalen und entsprechend angepassten Preisen zu erbringen, wenn die infrastrukturellen oder technischen Voraussetzungen zur Leistungserbringung nicht oder nur teilweise vorhanden sind.

2.4 Ergeben sich aufgrund einer Bonitätsprüfung begründete Zweifel an der Bonität des Kunden, kann SAAL Networks die Annahme des Auftrages von der Leistung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen, die in der Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts zu erbringen ist. Die Ermittlung der angemessenen Sicherheitsleistung richtet sich im einzelnen nach den in § 11, Abs.2, TKV niedergelegten Maßstäben. Erbringt der Kunde die Sicherheitsleistung nicht, behält sich SAAL Networks vor, den Auftrag abzulehnen.

2.4 Ist der Kunde Endverbraucher im Sinne von § 13 BGB, so behält sich SAAL Networks vor, jedwede Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist im Sinne von § 355 BGB zu erbringen.

3 Leistungsumfang und Leistungszeit


3.1 SAAL Networks bietet als Internetserviceprovider diverse Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen auf Basis einer eigenen oder angemieteten Infrastruktur an.

3.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen, die SAAL Networks im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt, ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung zu dem jeweiligen Produkt sowie aus den hierauf bezugnehmenden Regelungen des Auftragsformulars oder einer gesonderten Auftragsvereinbarung.

3.3 Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats ab Zugang ihrer schriftlichen Mitteilung widerspricht und SAAL Networks auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

3.4 Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so lässt sich hieraus kein Rechtsanspruch und bei einem Wegfall der Leistung kein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz ableiten.

3.5 Von SAAL Networks genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden sowie einem planmäßigem Fortgang der Arbeiten stehen, insbesondere der rechtzeitigen und vollständigen Erbringung von Vorleistungen oder Genehmigungen Dritter.

3.6 SAAL Networks ist berechtigt, Leistungen vorübergehend aus den Gründen des § 6 Abs. 2 TKV (z.B. Sicherheit des
Netzbetriebes, Datenschutz) oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten (Instandsetzung, Instandhaltung) zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken sowie ganz oder teilweise einzustellen.

3.7 Bei höherer Gewalt sowie bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von SAAL Networks nicht zu vertreten sind (z.B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen), ist SAAL Networks von ihrer Leistungspflicht befreit.

3.8 SAAL Networks bedient sich zur Erbringung ihrer Leistungen der Telekommunikationsnetze Dritter. SAAL Networks übernimmt daher keine Gewähr für den Fall, dass sie ihre Vertragsleistungen deshalb nicht erbringen kann, weil Dritte SAAL Networks die Übertragungswege nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen.

4 Pflichten des Kunden


4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
  • a) die Leistungen ausschließlich gemäß den Hinweisen und Nutzungsbedingungen von SAAL Networks zu benutzen,insbesondere die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen sowie Absender- oder Headerinformationen zu fälschen oder in sonstiger Weise zu manipulieren;
  • b) die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung der Leistungen zu treffen und gegebenenfalls eine unbefugte Nutzung oder einen diesbezüglichen Verdacht unverzüglich schriftlich SAAL Networks mitzuteilen. Erhaltene Zugangsdaten wie Benutzernamen oder Kennwörter hat der Kunde streng geheim zu halten und SAAL Networks unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind;
  • c) erkennbare Mängel und Störungen der durch SAAL Networks bereitgestellten technischen Vorrichtungen oder Umstände, die die Funktion des SAAL Networks - Netzes beeinträchtigen könnten, sowie sonstige Beanstandungen der Übertragungswege SAAL Networks unverzüglich anzuzeigen;
  • d) keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen oder übermäßigen Belastungen der physikalischen oder logischen Struktur des SAAL Networks – Netzes führen können;
  • e) sofern der Kunde über seinen Zugang Minderjährigen Zugriff auf das Internet gewährt, übernimmt der Kunde die ausschließliche Verantwortung hierfür. Dem Kunden ist bekannt, dass manche Inhalte des Internets nicht für Minderjährige geeignet sein können;
  • f) keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten bereitzuhalten, zu verbreiten oder abzurufen sowie geeignete Maßnahmen gegen die Kenntnisnahme rechtswidriger oder sittenwidriger Inhalte, insbesondere durch Jugendliche, zu treffen. Dies stellt der jeweilige Kunde auch durch einen sorgfältigen Umgang mit den ihm bekannt gegebenen Einwahlnummern, den Benutzernamen und den Kennworten sicher;
  • g) Informationsangebote welche der Kunde auf den von SAAL Networks bereitgestellten Leistungen hinterlegt oder über diese Anbietet, als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn er Teledienste oder Mediendienste anbietet. Der Kunde stellt SAAL Networks von allen Ansprüchen frei, die auf eine Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen;
  • h) für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages et cetera) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von SAAL Networks nicht verlangen;
  • i) SAAL Networks von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit SAAL Networks durch Dritte wegen eines Verstoßes der vom Kunden auf den von SAAL Networks bereitgestellten Leistungen hinterlegten Informationen gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen von SAAL Networks gesetzeswidrig gebraucht oder einen solchen Gebrauch durch Dritte zulässt;
  • j) den möglichen Austausch von E-Mails nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von Newsgroup-Nachrichten an Newsgroups zu Werbezwecken (News-Spamming) zu nutzen;
  • k) SAAL Networks von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus den mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen namens, marken-, urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben;
  • l) jede Änderung seines Namens (bei Unternehmen auch die Änderung der Rechtsform), seiner Anschrift (bei Unternehmen auch die Änderung der Rechnungsanschrift, der Niederlassung oder des Sitzes), seiner Bankverbindung bei Erteilung einer Einzugsermächtigung und grundlegende Veränderungen seiner finanziellen Verhältnisse, insbesondere einen Antrag auf Eröffnung und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, unverzüglich anzuzeigen.
4.2 Der Kunde wird seine Mitarbeiter zur Einhaltung der
genannten Pflichten anweisen und verpflichten.

5 Zahlungsbedingungen


5.1 Alle Entgelte verstehen sich – falls nicht anders angegeben – zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind drei Tage nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

5.2 Einmalige Entgelte werden dem Kunden unmittelbar nach der Leistungserbringung durch SAAL Networks in Rechnung gestellt.

5.3 Bei Installationsleistungen durch SAAL Networks ist die Leistung, vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Leistungsbeschreibung, mit der funktionsfähigen Bereitstellung, die der Kunde durch Abnahme bestätigt, erbracht.

5.4 Bei Versand oder Zurverfügungstellung von technischen Vorrichtungen, die vom Kunden eigenständig zu installieren sind, ist die Leistung durch SAAL Networks mit Zugang des Gerätes beim Kunden erbracht. Hierbei gilt eine von SAAL Networks versandte technische Vorrichtung 2 Werktage nach dem Tag der Versendung durch SAAL Networks als zugegangen, sofern nicht der Kunde im Wege einer Rechnungseinwendung gegen die erste Rechnung einen späteren Zugangszeitpunkt geltend macht. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SAAL Networks.

5.5 Monatlich zu zahlende, nutzungsunabhängige Entgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Im ersten Abrechnungsmonat wird die beauftragte Leistung anteilig ab dem Tag der funktionsfähigen Bereitstellung bzw. ab Zugang der technischen Vorrichtungen beim Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Bei der Berechnung von Entgelten für Teile eines Kalendermonats wird für jeden Tag 1/30 des monatlichen Entgelts zugrunde gelegt.

5.6 Sonstige Entgelte - insbesondere nutzungsabhängige Entgelte - werden dem Kunden jeweils monatlich nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt.

5.7 Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren verpflichtet der Kunde sich alle Kosten zu tragen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen. Neben den angefallenen Bankspesen erhebt SAAL Networks eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 Euro je Rücklastschrift. Ist in der jeweils gültigen Preisliste ein höherer Betrag genannt, ist SAAL Networks berechtigt, diesen Betrag zu erheben.

5.8 Zahlungen sind für SAAL Networks Spesen- und Gebührenfrei zu leisten. Berechnet das Kreditinstitut des Kunden SAAL Networks Kosten für die Überweisung, so fordert SAAL Networks diese bei Folgerechnungen ein.

5.9 Einwendungen gegen die Rechnungen von SAAL Networks sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungszugang schriftlich bei SAAL Networks geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an SAAL Networks. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

5.10 SAAL Networks ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist SAAL Networks berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.11 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SAAL Networks über den Betrag verfügen kann.

5.12 Rückerstattungsansprüche des Kunden (z.B. aufgrund Überzahlungen, Doppelbezahlungen) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

6 Zahlungsverzug; Sperrung der Leistung


6.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist SAAL Networks berechtigt, jährliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

6.2 Gerät der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte um mehr als vier Wochen in Verzug, ist SAAL Networks berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

6.3 Ergeben sich während der Vertragslaufzeit begründete Zweifel an der Bonität des Kunden, so kann SAAL Networks die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses von einer, in der vorerwähnten Form zu erbringenden Sicherheitsleistung abhängig machen, die innerhalb einer Frist von 8 Arbeitstagen nach der diesbezüglichen Anforderung zu entrichten ist. Sofern der Kunde die geforderte Sicherheitsleistung nicht in der geschuldeten Weise erbringt und SAAL Networks vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen.

7 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung


7.1 Die Aufrechnung gegen eine Forderung von SAAL Networks durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

7.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

7.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SAAL Networks an Dritte übertragen.

7.4 SAAL Networks ist berechtigt, die nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

8 Vertragsübernahme


8.1 SAAL Networks ist berechtigt, alle oder auch nur einzelne Vertragsverhältnisse mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.

8.2 Der Kunde ist in diesem Fall zur fristlosen Kündigung des betreffenden Vertragsverhältnisses berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Vertragsübertragung.

9 Vertragslaufzeit und Kündigung


9.1 Mangels anderweitiger schriftlicher Abrede werden die Einzelverträge unbefristet geschlossen und sind jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von beiden Parteien kündbar.

9.2 Entscheidet sich der Kunde bei Vertragsabschluß für die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit, kann der Vertrag frühestens mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gilt die Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag ab dem erstmals von SAAL Networks ein monatliches Entgelt in Rechnung gestellt wird.

9.3 Vertragskündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
  • a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei bzw. das Stellen eine Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse;
  • b) der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die jeweils andere Partei, insbesondere ein nicht unerheblicher Verstoß gegen die Kundenpflichten in Ziffer 4 oder 7.3;
  • c) Zahlungsverzug im Umfang der Ziffer 6.2;

9.5 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet automatisch die Bereitstellung sämtlicher Leistungen und Dienste durch SAAL Networks (z.B. zugewiesene IPAdressen), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

9.6 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, alle ihm vermieteten technischen Vorrichtungen spätestens 14 Tage nach Zugang der Endabrechnung in einwandfreiem Zustand unter Verwendung der auf der Endabrechnung angegebenen Adresse an SAAL Networks zurückzusenden bzw. eigene technische Vorrichtungen aus SAAL Networks-Räumlichkeiten zu entfernen. Falls der Kunde diesen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, wird dem Kunden eine Gebühr nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt
.
9.7 Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung eines Vertrages mit Mindestvertragslaufzeit kann SAAL Networks von dem Kunden einen pauschalierten
Schadensersatzanspruch in Höhe von 80 % der bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte geltend machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

10 Haftung


10.1 SAAL Networks haftet nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Personenschäden sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).

10.2 Für sonstige Schäden haftet SAAL Networks, wenn der Schaden von SAAL Networks, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung von SAAL Networks ist gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei geschäftlichen Kunden ist die Haftung für leichtfahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.

10.3 Für reine Vermögensschäden haftet SAAL Networks, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit der Höhe nach begrenzt gemäß § 7 Absatz 2 TKV. Hierbei wird gegenüber Kunden, die ihrerseits Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, die Haftung auf die Summe der Mindesthaftungsbeträge begrenzt, mit denen der Kunde gegenüber seinen geschädigten Endkunden haftet. Die Haftung für vorsätzliche Schadensverursachung ist in jedem Fall unbegrenzt.

10.4 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet SAAL Networks nur, wenn SAAL Networks deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, dass in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Hat der Kunde keine regelmäßige, tägliche Datensicherung seiner Daten gefertigt beschränkt sich die Wiederherstellungsverpflichtung auf den letzten gesicherten Datenbestand.

10.5 SAAL Networks übernimmt keine Haftung für Inhalte von Informationen oder Daten, die von Dritten im Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellt werden.

11 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis


11.1 SAAL Networks verpflichtet sich, das Fernmeldegeheimnis zu wahren und beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Telekommunikations –Datenschutzverordnung (TDSV) und des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG).

11.2 SAAL Networks ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung Bestands-, Verbindungs- und Entgeltdaten zu erheben, zu speichern, zu nutzen und zu übermitteln, soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist.

11.3 Die angefallenen Verbindungsdaten werden spätestens sechs (6) Monate nach Versendung der Rechnung durch SAAL Networks gelöscht. Soweit der Kunde die sofortige Löschung beantragt hat, werden diese Daten sofort nach Rechnungsversand gelöscht.

11.4 Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte Einwendungen erhoben, ist SAAL Networks berechtigt, die Daten bis zur endgültigen Klärung der Einwendungen zu speichern.

11.5 Sind die Verbindungsdaten nach Ablauf der o.g. Frist oder auf Antrag des Kunden sofort nach Rechnungsversand gelöscht worden, ist SAAL Networks insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.

12 Bonitätsprüfung


SAAL Networks behält sich vor, zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Kunden vor Vertragsschluss sowie während der Vertragslaufzeit zweckdienliche Auskünfte von Auskunftsunternehmen (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften) einzuholen. Des weiteren ist SAAL Networks berechtigt, selbst Daten über den Kunden an Auskunftsunternehmen zu leiten, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten innerhalb der Vertragsbeziehungen kommt. Die jeweilige Datenübermittlung und –anforderung erfolgt nur, soweit die berechtigten Interessen von SAAL Networks oder der Allgemeinheit dies erfordern und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

13 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


13.1 SAAL Networks behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden zuvor unter Wahrung einer angemessenen Frist schriftlich oder per E-Mail zugesandt.

13.2 In der Änderungsmitteilung weist SAAL Networks den Kunden auf sein Recht hin, der Änderungsmitteilung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang schriftlich zu widersprechen. Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so wird die Änderung mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.

14 Informationen und Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz


Beanstandungen hat der Kunde an SAAL Networks wie unter 1.1 aufgeführt zu richten. Der Vertrag kommt wie unter 2.1 beschrieben zu Stande und erstreckt sich über die wie in 9.1 und 9.2 angegebene Mindestvertragslaufzeit. Endverbraucher können diesen Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an SAAL Networks widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn SAAL Networks nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Leistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.

15 Sonstige Bestimmungen


15.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen SAAL Networks und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin-Tempelhof, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.

15.3 SAAL Networks kann alle Erklärungen auf dem elektronischem Wege an den Kunden richten.

15.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen um die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am besten entspricht. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Stand: 01.Januar 2009